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EN 813

Sitzgurte nach EN 813

Die Norm EN 813 steht für eine persönliche Absturzschutzausrüstung, bzw. Sitzgurte. Bei Sitzgurten wird das Verbindungselement an der zentralen Halteöse, die ausschließlich Haltezwecken dienen und niemals als Auffangöse eingesetzt werden dürfen, befestigt. Man sollte aber auf ein paar Dinge achten, wenn der Sitzgurt in Kombination mit einem Brustgurt, nach der Norm EN1227, getragen wird. Beispielsweise ist es wichtig, dass die Nutzung eines Brustgurtes von dem in dieser Arbeitstechnik ausgebildeten Anwender über die zu erstellende Gefahrenanalyse bestimmt wird. Der Tragekomfort wird durch die Stützfunktion des Oberköpers beim Tragen eines Brustgurte erhöht. Dabei sollte die Gebrauchsanleitung des Brustgurtes auf jeden Fall beachtet werden. Es darf aber ein Brustgurt niemals ohne einen Sitzgurt verwendet werden, Lebensgefahr! Außerdem sind Sitzgurte nicht für Auffangzwecke geeignet !



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