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Atemschutz

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Wissenswertes und geschichtliches zum Atemschutz

In vielen beruflichen Sparten und immer wieder im privaten Umfeld werden Atemmasken wie beispielsweise ein Mundschutz oder eine Feinstaubmaske verwendet. Jede Atemschutzmaske erfüllt dabei ganz konkrete Eigenschaften, die auch genormt sind, denn ganz nach den Arbeitsbedingungen muss ein Atemschutz vor Gasen, Aerosolen, Partikeln, Bakterien usw. schützen. Entsprechend groß ist die Vielzahl an verschiedensten Masken und Mundschutz-Produkten.

Die Atemschutzmaske und ihre Entstehung

Maßnahmen zum Atemschutz gibt es sicherlich schon seit vielen Jahrhunderten, denkt man nur einmal an Tücher und dergleichen als Schutz vor kalten Temperaturen oder gegen Sand in der Wüste bei Beduinenvölkern. Dennoch wird der Ursprung der Atemschutzmaske mit der von Gasmasken gleichgesetzt. Diese wurden im Ersten Weltkrieg entwickelt, da sämtliche kriegerische Parteien auch hochgiftige Nervengase einsetzten. Aus diesen militärischen Gasmasken hat sich dann eine breite Vielfalt unterschiedlichster Vorkehrungen für den Atemschutz entwickelt. Früher wurde die Maske zum Atemschutz häufig aus Leder oder Stoff angefertigt, heute sind es vor allem Silikate und Kunststoffe, aus denen eine Atemschutzmaske gefertigt wird. Je nach Beanspruchung kann eine Atemschutzmaske ebenso wie eine Feinstaubmaske oder ein Mundschutz auch Aktivkohlefilter besitzen.

Voll- und Halbmasken, Mundschutz und Feinstaubmaske

Die Geräte zum Atemschutz werden generell in zwei Kategorien unterteilt, die Voll- und die Halbmasken. Unter Vollmasken fallen Masken zum Atemschutz, Gas- und ABC-Masken usw. Eingesetzt werden diese Arten von Atemschutz vornehmlich beim Militär, Technischen Hilfswerken (THW) und bei der Feuerwehr. Teilweise sind auch Sanitäter und Notärzte damit ausgerüstet. Eine besondere Form stellen die Sauerstoffmasken im zivilen als auch militärischen Luftverkehr dar. Einen Atemschutz in Form von Gasmasken können Sie aber ebenso bei Lackieren und ähnlichen Berufen finden, wo die Atemwege vor Gasen und Aerosolen geschützt werden sollen. In vielen handwerklichen Berufen, aber auch bei Sanitätern und anderen medizinischen Arbeitsfeldern sind auch der Mundschutz und die Feinstaubmaske oft zu finden. Aufgrund seiner weiten Verbreitung in unterschiedlichen Arbeitsgebieten ist der Mundschutz sowie die Feinstaubmaske in diverse Gefahrenkategorien unterteilt. Mundschutz als auch Feinstaubmaske gehören zu den Halbmasken.

Die verschiedenen Klassifizierungen bei der Atemschutzmaske

Ein Mundschutz oder Feinstaubmasken werden auch als partikelfiltrierende Halbmasken bezeichnet. Von der englischen Bezeichnung dafür, Filtering Face Piece, stammt daher in Abkürzung "FFP", die bei der Klassifizierung von Mundschutz und Feinstaubmaske angewandt wird. So beschreibt FFP-1 die einfachste Klasse der Feinstaubmaske und dem Mundschutz für nicht-toxische und nicht-fibrogene Partikel. Unter FFP-2 fallen Rauch, Nebel und Staubpartikel, also feste und flüssige Partikel, während zu FFP-3 die Feinstaubmaske und der Mundschutz gegen Aerosol-Partikel, radioaktive und krebserregende Stoffe, Mikroorganismen, Enzyme usw gehören. Eine zusätzliche Kennzeichnung bei diesem Atemschutz kann mit S, SL und V bestehen, wobei hier bei S ein Schutz gegen wässrige Partikel und Aerosole vorliegt, bei SL gegen ölige und wässrige Partikel, während bei der Einstufung V ein Ausatemventil Bestandteil von Feinstaubmaske oder Mundschutz ist.

Besonderheiten beim Tragen einer Atemschutzmaske

Brillenträger haben oft Probleme beim Tragen von Vollmasken. Daher sind inzwischen Atemschutzgeräte auf dem Markt, bei denen Sie die Schutzbrille in ein Gestell in der Maske einklemmen können. Barträger sind oft von Arbeiten mit Atemschutzmaske freigestellt, da durch den Bartwuchs eine drastische Verminderung der Dichtigkeit der Atemschutzmaske vorliegen kann. Bereits wenige Stunden nach einer Rasur können erste feine Undichtigkeiten nachgemessen werden. In vielen Berufsfeldern ist das Tragen von Atemschutz zwingend vorgeschrieben. Wie auch bei den anderen Teilen einer persönlichen Schutzausrüstung ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Bedarf einen entsprechend Atemschutz zur Verfügung zu stellen.

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Wenn allgemeine Maßnahmen, wie z. B. eine gute Entlüftung, zur Reduzierung von Luftverunreinigungen nicht ausreichen, muss zusätzlich ein entsprechender Atemschutz verwendet werden. Atemschutzmasken und Atemschutzgeräte müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in den folgenden europäischen Normen für Atemschutz festgelegt sind:
EN 136 Vollmasken und deren Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung
EN 137 Behältergeräte mit Druckluft
EN 140 Halbmasken und deren Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung
EN 141 Gasfilter und Kombinationsfilter (Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung)
EN 142 Mundstückgarnituren und deren Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung
EN 143 Partikelfilter und deren Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung
EN 145 Regenerationsgeräte und deren Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung
EN 148-1 Rundgewindeanschluss (Gewinde Atemanschlüsse 1)
EN 148-2 Zentralgewindeanschluss (Gewinde Atemanschlüsse 2)
EN 148-3 Gewindeanschluss M45 x 3 (Gewinde Atemanschlüsse 3)
EN 149 filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel

Mögliche Verwendungsbereiche des Atemschutzes

Die Verwendungsbereiche für Atemschutz sind vielfältig: Chemie, Petrolchemie, Pharmazie, Hüttenwesen, Labore, Bauwesen, Nuklearindustrie, Agrarchemie, Krankenhäuser, Papierindustrie usw. In bestimmten Arbeitsbereichen, wie Schweißarbeiten, Schleifarbeiten, Lackierarbeiten oder Reinigungsarbeiten ist der Arbeitgeber verpflichtet Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen, da diese zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gehören. Hierbei gibt es Unterschiede, die von geringer Arbeitsbelastung (Halbmasken) bis hin zu höchsten Arbeitsbelastungen (Vollmasken mit Filterschutz + Gebläse) reichen.
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