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Schutzhelme förderbar durch BG Bau

Industrieschutzhelme werden seit 2016 teilweise durch die BG Bau gefördert. In dieser Kategorie befinden sich nur Schutzhelme die zu 100% den Richtlinien der BG Bau entsprechen. Je nach Helmpreis variert die Förderung zwischen 50% des Kaufpreises bzw. 30 Euro pro Helm. ... mehr...



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Industrieschutzhelme werden seit 2016 teilweise durch die BG Bau gefördert. In dieser Kategorie befinden sich nur Schutzhelme die zu 100% den Richtlinien der BG Bau entsprechen. Je nach Helmpreis variert die Förderung zwischen 50% des Kaufpreises bzw. 30 Euro pro Helm.
Der Förderantrag muss direkt bei der BG Bau eingereicht werden. Je nach Betrieb entscheidet die BGBau, ob noch Geld im Pott für den Betrieb ist. Denn ein jeder Betrieb hat jedes Jahr nur ein bestimmtes Budget für Förderungen frei.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass sich bei der BG Bau die Föderung und die Anforderungen ändern könnnen. Wir werden hierüber nicht informiert und es kann daher auf dieser Seite zuveralterten Informationen kommen. Gerne können Sie mit Fragen auf uns zukommen und wir helfen Ihnen dann weiter.

Den Antrag zur Förderung können Sie sich hier herunterladen.


Wieso wird der Kopfschutz durch die BG Bau gefördert?


Die von der Berufsgenossenschaft gewählten Schutzhelme verfügen über mehr Sicherheitsaspekte als klassische Bauhelme bieten. Durch spezielle Features wie beispielsweise die nicht abnehmbaren Kinnriemen mit vier Punkt Befestigung kommt der Träger des Industrieschutzhelms nach EN 397 in den Genuss eines hören Schutzes. Diese höheren Schutzmaßnamen sind Genossenschaft die Förderung wert.


Welche Anforderungen hat die BG Bau an diese Helme im genauen gestellt:

Auszug dem Dokument "Schutzhelm im Bergsteiger Design Anforderungen und Hinweise" von der BG Bau auf deren Homepage einzusehen:
Anforderungen an Kopfschutz für den gesamten Baubereich werden grundsätzlich von der DIN EN 397 (Industrieschutzhelme) abgedeckt. Schutzhelme aus dem Bergsport nach DIN EN 12492 können ebenfalls auf Baustellen eingesetzt werden, wenn sie AUSSERDEM die DIN EN 397 erfüllen und mit einem 4-Punkt-Kinnriemen nach DIN EN 397 fertig montiert ausgestattet sind.
Bergsteigerhelme haben i.d.R. keine vorstehenden Schirme, so dass das Gesichtsfeld weniger eingeschränkt ist, sie verfügen i.d.R. nicht über eine Regenrinne. Der 4-Punkt-Kinnriemen fördert einen guten Sitz des Helmes, der bedingt durch die Bauart einen kopfnahen Schwerpunkt hat und damit einen erhöhten Tragekomfort bietet.
Der beim Bergsteigerhelm mitgelieferte Kinnriemen kann derzeit auf Grund der Anforderungen nach der Norm DIN EN 12492 nicht verwendet werden, da dieser Kinnriemen im Vergleich zu den Anforderungen beim Industrieschutzhelm erst bei zu hoher Zugkraft (500 N) öffnet und damit eine Strangulationsgefahr besteht.
Voraussetzung für die Förderung von Industrie-Schutzhelmen im Bergsteigerdesign durch die BG BAU ist, dass diese Helme nach DIN EN 397 zertifiziert sind und zwingend mit einem 4-Punkt-Kinnriemen nach DIN EN 397 fertig montiert ausgestattet sind und über einen Sonnenschutz verfügen.
Anstoßkappen, Industrie-Schutzhelme, Hochleistungshelme und Bergsteigerhelme die den Anforderungskatalog nicht erfüllen, werden von der BG BAU nicht gefördert.

Achtung in dieser Kategorie sind Helme aufgeführt, die nur mit Kauf eines Nackenschutzes auch gefördert werden. Diesen bieten wir Ihnen gerne ebenfalls an.

Passend zum Kopfschutz bieten wir auch den richtigen Schutz für ihre Füße mit unseren Sicherheitsschuhen.
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