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EN 566

Die Norm 566 gilt für Bergsteigerausrüstung

Eine Reißfestigkeit für die Expressschlinge und eine Bruchfestigkeit für die Karabinerhaken von 22 kN hat sich beim Klettern bewährt. Die Norm 566 ist für die Prüfung von Expressschlingen zuständig. Die Schlingen müssen mindestens 22 kN Bruchkraft aufweisen und die Nähte müssen sich farblich vom Bandmaterial abheben.

Man sollte Expressets bei wöchentlichem oder häufigerem Gebrauch ca alle 5 Jahre (bei seltenerem Gebrauch alle sieben bis zehn Jahre)  auswechseln. Außerdem sollte man auch die Schlingen der Expressets ausgewechseln wenn die Nähte stark verschlissen sind oder keine CE- Kennzeichnung besitzen.



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