Sind Warnwesten in Polen Pflicht ?
Das Mitführen einer Warnschutzweste nach Polen für Autofahrer ist Pflicht und im Falle eines Unfalls oder einer Panne zu benutzen. Sollten Sie nachts außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrrad unterwegs sein, sind Sie ebenfalls zum Tragen einer Warnweste verpflichtet.
Ohne eine Warnweste sind Fußgänger für Autofahrer erst aus einer Entfernung von maximal 80 Metern wahrzunehmen. Mit einer Weste nehmen Fahrzeugführer diese von weitem frühzeitig wahr und können Ihr eigenes Fahrverhalten anpassen. Es muss nicht schlagartig gebremst oder ausgewichen werden.
Das Tragen von Warnschutzwesten gilt zur eigenen Sicherheit. Man wird 5 Mal eher von Fahrzeugführern wahrgenommen beim Tragen einer Sicherheitswarnweste. Mit zu den Hauptgefahren bestehen bei Dunkelheit von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden, z. B. Beim Aufstellen des Warndreiecks, bei einem Reifenwechsel oder beim Gang zur Notrufsäule.
Wie viele Warnwesten müssen in Polen mitgeführt werden ?
Pro Fahrzeug muss 1 Warnweste für den Fahrzeugführer mitgeführt werden. Damit weitere Insassen des Fahrzeuges die gleiche Sicherheit erfahren können, können natürlich mehrere Warnwesten im Fahrzeug platziert werden.
Welche Vorschriften müssen für die Warnwesten Polen eingehalten werden ?
Warnwesten in Polen unterliegen der Norm EN 471.
Die Sicherheitswarnwesten gibt es in den Tagesleuchtfarben gelb, orange. Diese sind entsprechend zur Identifizierung im Wäscheschild eingenäht. An Vorder- und Rückseite sind je zwei retroreflektierende Streifen im unteren Bereich vorgeschrieben. Die Warnweste sollte immer griffbereit im Fahrzeug zur Verfügung stehen, z. B. im Handschuhfach, in den Türfächern vorne, oder direkt unterhalb der Vordersitze und muss beim Ausstieg aus dem Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, einer Panne oder in anderen Notsituationen angezogen werden. Die Tragepflicht gilt somit außerhalb geschlossener Ortschaften, wie z. B. auf sämtlichen Autostraßen, auf Autobahnen und deren Randstreifen.